„Alexander Tribess berät insbesondere IT-Unternehmen in Fragen des Datenschutzes sowie zu IT-Verträgen und im Software-Urheberrecht, einschließlich der Vorbereitung und Begleitung von IT-Vergabeverfahren. Dabei liegen seine Schwerpunkte in folgenden Bereichen: Datenschutzrecht, IT-Vertragsrecht, Software-Urheberrecht, IT-Vergabe, Markenrecht.“
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht
Datenschutzbeauftragter